Natur erleben

Was wollen wir?

Die Förderung des Kleingartenwesens durch die Erhaltung und Schaffung von Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grün. Wichtig ist uns auch eine enge Verbindung des Menschen zur Natur zu erhalten, insbesondere für die Jugend.

Was können wir bieten?

·114 Kleingärten mit einer Größe von 218 bis 424 m² Größe, ruhig und sonnig im schönsten Teil der Oberstadt gelegen. Sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto sehr gut zu erreichen.

·Auf den Grundstücken befinden sich Gartenlauben von 12 m² Größe, teilweise mit kleinen Anbauten für Geräte mit 4 m² Größe. Viele Gartenlauben haben noch einen überdachten „Freisitz“ mit 8 m².

·In unserer gepflegten Anlage haben wir Mitglieder in allen Altersgruppen. Besonders für junge Menschen mit Kindern wollen wir die Gelegenheit der Mitgliedschaft bieten.

·In unserem modernen Vereinsheim treffen sich gerne unsere Mitglieder aber auch Leute aus der Umgebung zum gemütlichen Beisammensein.

·Hier finden auch unsere beliebten Festivitäten statt, z.B. unser Sommerfest.

Wie kann ich einen Kleingarten pachten?

·Bewerbung in unserem Verein um einen Kleingarten unter Angaben der Person, der Anschrift, des Alters und des Familienstandes. Bitte benutzen Sie unseren Bewerberbogen!

·nach erfolgter Zusage für einen Kleingarten ist die aktive Mitgliedschaft in Verein erforderlich (Mitgliedsbeitrag von derzeit 60 € / Jahr).

Welche weiteren Verpflichtungen bzw. Ausgaben kommen noch auf mich zu?

·Aufnahmegebühr von 40 € und eine Umschreibegebühr von 10 €.

·Erbringung von Arbeitsleistungen für den Verein und die Gartenanlage, alternativ ist eine Abgeltung von Arbeitsstunden möglich, die 2,50 € pro Monat ausmacht.

·Die Pachtverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Pächter kann den Pachtvertrag allerdings mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Pachtjahrs kündigen. Der Pachtzins beträgt 0,30 € pro m² Kleingarten.

·Aufwendungen für den Pachtwechsel: Eine Bewertung des Kleingartens durch den Stadtverband wird der Wert der sich auf dem Grundstück befindlichen Anlagen (z.B. Gartenlaube, Anbauten) und Gewächse festgestellt. Dieser Betrag ist dem Vorpächter zu erstatten. Dieser Betrag kann durchaus mehrere hundert Euro hoch sein, je nach Erhaltungs- und Pflegezustand der Anlagen und Reichhaltigkeit und Wert der Pflanzen.

·Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Versicherung von rund 35 € pro Jahr gegen Einbruch, Feuer o.ä.

· die Kosten für das verbrauchte Wasser

Was kann ich auf dem gepachteten Grundstück alles unternehmen?

·1/3 des Grundstücks ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten, dies gibt das Bundeskleingartengesetz so vor. Bauen sie in diesem Bereich doch alles an, was die heimische Natur für die gesunde Ernährung hergibt. Sie werden Ihre wahre Freude haben an ihrem ersten selbstgezogenen Salat, an Tomaten, Zucchini oder, oder, oder. Ein wenig mit Gartenarbeit sollte man sich allerdings schon auskennen.

·Der Garten kann auch in gemischter Form als Zier- und Nutzgarten bewirtschaftet werden. Überwiegend  Baum- und / oder Monokulturen sind allerdings unzulässig. Man kann selbstverständlich auch Spielgeräte oder Grillgeräte aufstellen sowie Gartenteiche anlegen, also die Freizeit in herrlicher Natur gestalten und genießen

Weitere Informationen erhalten sie gerne von uns. Schreiben Sie uns oder kommen Sie doch selbst einmal vorbei.